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In den letzten AdHoc-Meldungen wurden die Vorteile des Automated Underwriting „
Ein rasches Ergebnis, durchdachte und einfache Prozesse und nicht zuletzt die für Kunden sehr verständliche Benutzeroberfläche verhilft dazu die Bearbeitungszeiten massiv zu reduzieren und ihnen lästigen Doppelverkauf zu ersparen.
Damit die 7 Tage Bearbeitungsdauer Realität werden, laden wir Sie unabhängig von ihrer eigenen Unterschriftslösung ein, SELU, die elektronische Unterschrift am Smartphone zu nutzen.
Nutzbar ist sie grundsätzlich in allen Sparten.
Für den ungebundenen Vertrieb ist die Kunden- und VP-Unterschrift nur in der Kranken- und Lebensversicherung verpflichtend im Zuge der Beantragung erforderlich.
In der Krankenversicherung wird dadurch in Verbindung mit „Automated Underwriting“ erst die Dunkelpolizzierung mit 7 Tagen Verarbeitungsgarantie ermöglicht!
Wie funktioniert es im U.CRM Tarifrechner?
Nach abgeschlossener Kundendatenanlage (inkl. Erfassung Handynummer) im Zuge der Erstellung des Antrages wird bei Klick auf die AntragsID die Übersicht der Dokumente geladen.
Mit Klick auf „Anhänge verwalten“ kommt man nun direkt zur Möglichkeit der digitalen Unterschrift:
Per Button „Unterschrift am Handy“ wird nach Auswahl der Telefonnummer der Link (24H Gültigkeit) zur Unterschrift an das Smartphone der Kund:innen gesendet.
Parallel dazu ist dem VN der Zugangscode zur Öffnung der Nachricht am Handy in folgenden Format mitzuteilen:
Kunde Max Mustermann, Geburtsdatum 30.11.1978 = Code MM/301178.
Sobald der VN (+VP) den Unterschriftsprozess abgeschlossen hat, erhalten Sie zur Bestätigung ein Mail und können dann im Anschluss daran die Überleitung zur Dunkelverarbeitung über U.CRM vornehmen.
Die wichtigsten Vorteile zusammengefasst:
Effizienz
Schluss mit Papierkram! Verträge werden blitzschnell abgeschlossen, und automatisierte Workflows reduzieren Bearbeitungszeiten und Fehler.
Kundenerfahrung
Kund:innen können jederzeit und von überall unterschreiben – bequem und unabhängig von Bürozeiten.
Automatisierung
Die Integration in bestehende Systeme verkürzt die Prozesskette und sorgt für schnelle Dokumentenbereitstellung.
Sicherheit
Elektronische Signaturen bieten höchste Sicherheit und garantieren die Herkunft und Integrität der Dokumente.
Das ist Gemeinsam besser arbeiten mit der elektronischen Unterschriftslösung von UNIQA
Aufgrund der aktuellen Situation mit dem laufenden Verfahren des VKI, wegen angeblich unrechtmäßiger Klauseln bei myUNIQA plus, haben wir die Neuabschlussmöglichkeit über U.CRM per 31. März 2025 deaktiviert.
Das bedeutet, dass leider aktuell keine weiteren Kund:innen als Teilnehmer:innen unseres plus-Vorteilsclubs aufgenommen werden können.
Gut zu wissen: Für bestehende Teilnehmer:innen von myUNIQA plus gibt es derzeit keine Änderungen!
Achtung!
Weiterhin kann myUNIQA (ohne plus) als Basis für die papierlose datenschutzkonforme und digitale Kommunikationsplattform mit allen Services wie z.B. der beliebten Leistungsreinreichung KV allen Kund:innen in der Neuanlage zur Verfügung gestellt werden.
Wir werden Sie selbstverständlich über weitere Entwicklungen informieren.
Um den Komfort für Sie zu erhöhen, übermitteln wir ab sofort für bei Berechnungsanfragen über Schnittstelle in den Produkten
KFZ & Mobilität
Unfall Beruf & Freizeit
Privatschutz Wohnen & Freizeit
Privat Rechtsschutz
Im Neugeschäft immer den finalen Endpreis inkl. aller hinterlegten Nachlässe. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr auf die Aktualität der Nachlässe bei den nachfolgenden Businesspartnern bzw. Plattformen achten müssen:
Together BOA-BOT
chegg.net
Varias
DVM
wefox
Arisecur
Versfinanz
Promakler
ProAgent Onlineordner
IGV Austria
Wir hoffen, damit einen Beitrag für mehr Einfachheit und weniger Risiko in Ihre Beratungstätigkeit zu bringen.
Für Vertragskonvertierungen empfehlen wir weiterhin den Einstieg und die einfache Abwicklung über unser U.CRM
Per 01.04.2025 gelten neue Regelungen hinsichtlich der motorbezogenen Versicherungssteuer für bestehende und neue Elektrofahrzeuge inkl. Elektromotorräder und (Plug-in) Hybrid Fahrzeuge.
Was ändert sich?
Die bisherige Steuerbefreiung für Kfz, welche einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, wird ersetzt durch eine Steuerbefreiung für "Elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e (Krafträder), deren Leistung des Elektromotors in Kilowatt 4 Kilowatt nicht übersteigt;". Kfz mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km unterliegen somit grundsätzlich der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Die motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw (Klasse M1) mit rein elektrischem Antrieb berechnet sich nach einer neuen Berechnungsformel kombiniert aus der Leistung des Elektromotors in KW und dem Eigengewicht in kg. Die Leistung des Elektromotors ist hierbei immer die Nenndauerleistung und nicht die Maximalleistung.
Bei der Klasse L - Krafträder, und sonstigen Fahrzeugklassen unter 3,5t höchstzul. Gesamtgewicht erfolgt die Berechnung ausschließlich nach der Leistung des Elektromotors (Nenndauerleistung).
E-Wohnmobile der Klasse M1 mit Aufbauart „SA“, ohne Basisklasse N bis 3,5t hzGG – nach Leistung des Elektromotors in kw und Eigengewicht in kg berechnet (analog E-PKW).
E-Wohnmobile der Klasse M1 mit Aufbauart „SA“, mit Basisklasse N, bis 3,5t hzGG nur nach der Leistung des Elektromotors in kW.
Bei PKW (Klasse M1) mit extern aufladbarem Hybridelektroantrieb (Plug-in-Hybrid) und bei nicht extern aufladbarem Hybridelektroantrieb sowie jeweils Verbrennungsmotor ist ein eigener neuer Abzugsbetrag vom CO2-Emissionenwert und bei der Leistung vorgesehen, wodurch sich eine geänderte Besteuerung ergibt.
Für Fahrzeuge mit klassischem Verbrennungsmotor gibt es keine Änderung.
Wie geht UNIQA weiter vor?
Aufgrund der sehr kurzen Umsetzungsfrist muss stufenweise vorgegangen werden.
Ab 01.04.2025 wird auf allen UNIQA Vorschlägen und Anträgen folgender Hinweissatz unter dem Prämienblock angedruckt:
„Die mit 01.04.2025 geänderten Steuersätze für die motorbezogene Versicherungssteuer sind in der angeführten Prämie noch nicht berücksichtigt - für Kfz mit reinem Verbrennungsmotor sind keine geänderten Steuersätze vom Gesetzgeber vorgesehen.“
Voraussichtlich ab Mitte Juni 2025 wird die korrekte Berechnung der neuen motorbezogenen Versicherungssteuer bei Neuverträgen anhand der neuen Berechnungsformeln sichergestellt.
Bei Bestandsverträgen arbeiten wir mit Hochdruck daran, die korrekte Abrechnung für unsere Kund:innen umzusetzen.
Die gesetzliche Frist zur Abführung der Steuer an den Staat ist der 17.12.2025 – eine Verrechnung davor wird angestrebt.
Kommt es zu Steuernachforderungen?
Die Neuregelungen treten mit 01.04.2025 in Kraft und betreffen nicht nur ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Fahrzeuge, sondern auch derzeit bereits zugelassene Fahrzeuge.
Das heißt konkret: Die Steuer wird rückwirkend bei den betroffenen Kund:innen ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung verrechnet, dies gilt auch für Fahrzeuge, die im Zeitraum nach dem 1. April 2025 storniert werden. Die tatsächliche Umsetzung, also die Verrechnung an die Kund:innen, ist aber erst einige Monate später möglich. Grund dafür ist der erhebliche technische Zusatzaufwand, der mit der Umstellung verbunden ist.
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Haben Sie schon an der risControl-Umfrage „Servicefreundlichster Versicherer“ teilgenommen? Sie sollten bereits eine E-Mail dazu erhalten haben. Falls nicht, kein Problem! Klicken Sie einfach auf diesen Link:
Im UNIQA Makler- und Partnervertrieb geben wir täglich unser Bestes für unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden. Deshalb freuen wir uns riesig, wenn Sie sich die Zeit nehmen, unseren Einsatz zu bewerten. Ihre ehrliche Rückmeldung ist uns extrem wichtig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Do., 8. Mai 2025
riscontrol „Vertrieb im Zentrum“, Messezentrum Salzburg, Halle 4, 5020 Salzburg
Besuchen Sie auf unserem UNIQA Stand!
Nähere Informationen finden Sie auf
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