UV Direktleistung – neuer Prozess – neues Formular (adHoc 08/2025)

Die Direktleistung ist für Kund:innen eine exzellente Möglichkeit rasch und unkompliziert eine Zahlung bei gewissen Verletzungen zu erhalten. UNIQA standardisiert diesen Prozess nun, damit das Geld noch schneller bei den Kund:innen ist!

 🔄 Was ändert sich?

Bei einer erhaltenen Schadenmeldung mit explizitem Anspruch auf eine Direktleistung ist folgendes vorgesehen:

  1. Kund:innen erhalten ein Informationsschreiben mit Verweis auf unsere Website, wo ein Formular zum Download bereitsteht, das von Fachärzt:innen bestätigt werden muss.

  2. Nach vollständigem Rücklauf wird die Auszahlung der Direktleistung veranlasst.

Noch schneller geht es, wenn bei Übermittlung der Unfallmeldung das Formular bereits beinhaltet ist.

Die neuen Formulare UV_Facharztbericht_Direktleistung und UV_Meldung können ab sofort benutzt werden!

Den Flyer mit den UV Highlights 2025 finden Sie hier.

Was bleibt unverändert?

  • Die Möglichkeit der persönlichen Begutachtung nach einem Jahr inkl. etwaiger Nachzahlung oder Rückforderung.

  • Die Auszahlung von Leistungen wie Knochenbruchpauschale, Taggeld etc.

  • Schadenmeldungen ohne ausdrücklichen Direktleistungsanspruch werden weiterhin wie bisher bearbeitet.

Mit dem neuen flexibleren UV-Produkt und dem optimierten Prozess setzt UNIQA einen weiteren Schritt für zufriedenere Kund:innen und Vermittler:innen.