Konvertierungsaktion in Privatschutz Wohnen&Freizeit und Unfallschutz Freizeit&Beruf (adHoc 02/2025)

Für die einfachere Konvertierung von Verträgen aus den Alt-Produkten „Zuhause&Glücklich“ (Polizzensparten 180, 184 und 185) und „Unfall&Umsorgt“ (Polizzensparte 235 und 265) in die neue UNIQA Produktwelt gibt es für 4- und 5-Stern-Kunden folgende Möglichkeit im U.CRM:

  • Gültig für Storno/Neu aus Alt-Tarifen zu „Privatschutz W&F“ und „Unfallschutz F&B“

  • Konvertierung ist frühestens 3 Jahre ab Beginndatum des bestehenden Vertrages möglich

  • Möglich für Kunden mit einem 4- oder 5-Sterne-Rating – ab 7. März 2025 auch für 3-Sterne-Kunden !

  • Die Eingabe eines VKL-NL ist bis zu einer Höhe von 40% möglich – ab 7. März 2025 bis zu 50% !

  • Wichtig: Es ist eine Mehrprämie von mind. 10% im Vergleich zum Vorvertrag zu erzielen

  • Die Einhaltung der Konvertierungsregeln (=10% Mehrprämie) ist via Checkbox zu bestätigen

Den erhöhten Nachlass geben Sie wie gewohnt in das Feld „VKL-Nachlass“ ein. Wenn es sich um einen 3-  (ab 7. März 2025), 4- oder 5-Stern-Kunden handelt, erscheint der Hinweis „Diese Neutarifierung löst eine alte Bündelpolizze ab, für die die Konvertierungsaktion genutzt werden soll.“

Die Checkbox ist anzukreuzen.

Dieselbe Vorgangsweise gilt bei der Konvertierung von Bündelpolizzen mit einer integrierten Unfall-Versicherung, wo Sie zweimal einen Antrag erstellen müssen (einmal in Privatschutz W&F, einmal in Unfallschutz F&B).

Für Fragen dazu steht Ihnen Ihr/e Accountmanager/in, Ihr PartnerService oder Ihr POS-Support zur Verfügung.