| Wir und unsere Partner | Kooperationen | Kontakte | Vertriebspartner | Links |
![]() |
![]() |
|
Vermögensberater Die Zusammenarbeit mit Vermögensberatern findet im Rahmen fachübergreifender Leistungen nach § 32 Abs. 1 Z. 1 Gewerbeordnung statt (=> umfänglich geringe Erbringung von Leistungen anderer Gewerbe, die eigene Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|
|
|||||
| © 2012 BY UNIQA GROUP AUSTRIA |